Automatisierter Datenabgleich

Im Zusammenspiel von Landes- und Bundesverbänden sowie mit branchennahen Dienstleistern ist ein Datenabgleich, der zugleich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen muß, oftmals zur Erbringung von Verbandsleistungen für die Mitglieder unerläßlich. Je nach Anforderung implementieren wir hierfür entsprechende Schnittstellen, die mittels IP-Beschränkung, TLS-Verschlüsselung und Zugriffstoken gegen Fremdzugriffe abgesichert werden. Sollen nur bestimmte Berechtigungen geprüft werden, wie beispielsweise in einem verbandsspezifischen Shopsystem, so lösen wir dies mittels einer anonymisierten Identifikationsnummer mit Prüfziffer. Ebenso ist der Abgleich von Mitgliedsdaten zwischen Landes- und Bundesverband in oftmals engen Grenzen nötig. Gerade hier können wir durch unsere Erfahrung die Wünsche aller Beteiligten abgleichen und ein tragfähiges Konzept für einen automatisierten Datenfluss erstellen. Im Vordergrund steht dabei immer: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

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